Aus § 129 der Wirtschaftsprüferordnung:

Vereidigte Buchprüfer haben die berufliche Aufgabe, Prüfungen auf dem Gebiete des betrieblichen Rechnungswesens, insbesondere Buch- und Bilanzprüfungen, durchzuführen.
Sie können über das Ergebnis ihrer Prüfungen Prüfungsvermerke erteilen.

Zu den beruflichen Aufgaben des vereidigten Buchprüfers gehört es insbesondere, die Prüfung des Jahresabschlusses von mittelgroßen Gesellschaften mit beschränkter Haftung … durchzuführen.

Vereidigte Buchprüfer sind befugt, ihre Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten … zu beraten und zu vertreten.

Vereidigte Buchprüfer sind weiterhin befugt, unter Berufung auf ihren Berufseid auf den Gebieten des betrieblichen Rechnungswesens

  • als Sachverständige aufzutreten;
  • in wirtschaftlichen Angelegenheiten zu beraten und fremde Interessen zu wahren;
  • zur treuhänderischen Verwaltung